Patienteninformation

Ihre Heilmittelverordnung

Wenn Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zur Physiotherapie bekommen haben, melden Sie sich bitte umgehend zur Behandlung an.
Beachten Sie bitte, dass die Verordnungen der gesetzlichen Krankenkassen nur 28 Tage gültig sind. Innerhalb dieser Frist muss die erste Behandlung erfolgen. (Außer der Arzt hat bereits einen spätesten Behandlungsbeginn eingetragen.)
Wenn Sie wissen, dass Sie die verordnete Behandlung nicht unverzüglich beginnen können, hat Ihr Arzt die Möglichkeit, wenn es medizinisch vertretbar ist, einen späteren Behandlungsbeginn auf dem Rezept in einem dafür vorgesehenen Feld zu datieren.
Zwischen zwei Behandlungen dürfen ebenfalls höchstens 14 Tage liegen, an denen keine Behandlung stattfindet.

Bitte bringen Sie spätestens zu Ihrem ersten Behandlungstermin Ihre Heilmittelverordnung (Rezept) vom Arzt mit und falls Sie das erste Mal bei uns sind, auch Ihre Versichertenkarte. Denken Sie - falls vorhanden - gerne an Röntgenaufnahmen, CT-Aufnahmen und Arztberichte.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir gelegentlich ein vorgelegtes Rezept nicht ohne weiteres akzeptieren können und dieses von Ihrem Arzt korrigiert werden muss. Physiotherapeuten sind in der Prüfpflicht, d. h. wir müssen das Rezept auf Vollständigkeit und Richtigkeit prüfen. Sollten entsprechende Eintragungen fehlerhaft sein und somit nicht den Heilmittelrichtlinien entsprechen, muss es vom Arzt geändert werden. Diese Änderungen müssen auch immer mit Unterschrift und Stempel des Arztes versehen werden, damit die Krankenkassen das Rezept zur Abrechnung akzeptieren.
Wir werden uns bemühen, den damit verbundenen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Heilmittelverordnung nicht komplett. Für Sie fällt eine Zuzahlung an. Diese Zuzahlung errechnet sich wie folgt:
" 10,00 € pro Verordnung
" + 10 % des Rezeptwertes
Wir bitten Sie, die Rezeptgebühr bis zu Ihrer letzten Behandlung zu bezahlen. Wir werden Ihnen den genauen Betrag mitteilen. Sollten Sie von der Rezeptgebühr befreit sein, bringen Sie bitte Ihre Befreiungskarte mit.