Häufige Fragen Physiotherapie Fachpraxis | Ines Ubrich-Grotholt
Was muss ich zum ersten Termin mitbringen?
- Ärztliche Verordnung: Ihr gültiges Rezept vom Arzt.
- Krankenkassenkarte: Ihre aktuelle Versichertenkarte.
- Handtücher: Zwei Handtücher (ein großes und ein kleines) als Unterlage für die Behandlungsliege.
- Kleidung: Bequeme Sport- oder Freizeitkleidung.
Wie lange ist das Rezept gültig?
- Die erste Behandlung muss spätestens 28 Tage nach dem Ausstellungsdatum auf dem Rezept beginnen.
- Bei Verordnungen von der Berufsgenossenschaft (BG) gelten oft noch kürzere Fristen von 7 bis 14 Tagen.
Wie lange dauert eine Behandlung?
- Krankengymnastik oder Manuelle Therapie: Dauern in der Regel 15 bis 25 Minuten.
- Manuelle Lymphdrainage: Dauert je nach Verordnung 30, 45 oder 60 Minuten.
- Spezielle Therapien (z. B. nach PNF): Dauern 25-30 Minuten.
Wie lange kann ich zwischen Terminen pausieren?
- Am besten so kurz wie möglich – oder gar nicht!
- Je nach Krankheitsbild sind 1–2 physiotherapeutische Behandlungen pro Woche sinnvoll.
- Das ist auf der ärztlichen Verordnung entsprechend als Empfehlung angegeben. Wenn es mal nicht anders geht, sind bis zu 14 Tage „Pause“ zwischen zwei Terminen möglich. Für urlaubs- oder krankheitsbedingte Ausfälle (bei uns oder bei Ihnen) haben die Krankenkassen unterschiedliche Regelungen.
- Informieren Sie sich am besten frühzeitig darüber, bevor Sie Ihre Physio-Termine festlegen bzw. eine Urlaubsreise planen.
Was mache ich, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
- Sagen Sie Ihren Termin bitte mindestens 24 Stunden vorher ab.
- Rufen Sie uns hierfür an, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter oder schreiben Sie uns eine Nachricht / E-Mail. Sollten Sie zu kurzfristig absagen und wir den Termin nicht neu vergeben können, behalten wir uns vor, eine Ausfallgebühr in Höhe der jeweiligen Behandlungskosten zu erheben.
Was mache ich nach dem letzten Behandlungstermin?
Hat Ihre Therapeutin bzw. behandelnde Medizinerin Ihnen bereits signalisiert, dass Sie weitere Physiotherapie benötigen?
Dann vereinbaren Sie am besten gleich die nächsten Termine. Denn die Pause zwischen den Behandlungseinheiten sollte nicht zu lang werden. Bringen Sie zum ersten Termin der folgenden Behandlungsserie bitte die neue ärztliche Verordnung für Physiotherapie mit!
Bitte denken Sie daran, Ihre Zuzahlung spätestens beim letzten Termin der aktuellen Behandlungsserie bei uns in der Physiotherapie-Praxis zu bezahlen. Das geht in bar oder per EC-Karte.
Auch ohne ärztliche Verordnung für Physiotherapie können Sie weiter von gesunder Bewegung profitieren: Wir zeigen Ihnen sinnvolle Übungen, die Sie regelmäßig zu Hause machen können. Bewahren Sie sich damit Ihre Beweglichkeit und das gesunde Lebensgefühl, das Sie durch unsere physiotherapeutische Behandlung gewonnen haben.
Sie trainieren lieber in Gesellschaft oder mit professioneller Betreuung? Dann nutzen Sie unsere Präventiv-Programme:
- Kurstraining oder Einzeltraining bei uns in der Physiotherapie-Praxis
- Tipp: Auch entspannende Massagen bieten wir Ihnen hier in der Praxis als Individualleistung an.
Was ist die „Zuzahlung“?
Die Kosten für ärztlich verordnete Heilmittel – wie Physiotherapie – übernehmen bei gesetzlich Krankenversicherten die Krankenkassen. Patient*innen (ab 18 Jahren) leisten lediglich eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung, und zwar:
- 10% der Behandlungskosten plus eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 € pro Verordnung
Die Zuzahlung erheben wir, doch sie verbleibt nicht bei uns. Wir leiten sie an die jeweilige Krankenkasse weiter. Für privat Versicherte wird keine Zuzahlung erhoben.