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Physiotherapie von der Krankenkasse bezahlt: Verordnung durch den Arzt / die Ärztin

Für die Kostenübernahme einer physiotherapeutischen Behandlung ist eine ärztliche Verordnung (Rezept) erforderlich. Ohne diese Verordnung übernimmt die Krankenkasse in der Regel keine Kosten für die Physiotherapie. 

Auf die Frage „Wird die Physiotherapie von der Krankenkasse bezahlt?“: Der behandelnde Arzt sollte die medizinische Notwendigkeit der Physiotherapie in der Verordnung begründen.

Eigenanteil und Zuzahlungen

Je nach Art der Krankenversicherung können Eigenanteile oder Zuzahlungen für die Physiotherapie anfallen. Die Höhe dieser Zuzahlungen hängt von der Krankenversicherung und der Art der Behandlung ab. Manchmal können auch bestimmte Zuschüsse oder Zusatzversicherungen die Zuzahlungen reduzieren oder komplett übernehmen.

  •  Individuelle Behandlungspläne: Die Krankenkassen können individuelle Behandlungspläne vorschreiben, die von den Physiotherapeuten eingehalten werden müssen. Diese Pläne könnten die Anzahl der Behandlungen, die Dauer der Therapie oder die Art der angewandten Methoden betreffen.
  • Chronische Erkrankungen: Für bestimmte chronische Erkrankungen kann die Krankenkasse eine langfristige Physiotherapie finanzieren, da diese in vielen Fällen eine wichtige Maßnahme zur Linderung von Beschwerden und zur Verbesserung der Lebensqualität sein kann.
  • Kombination mit anderen Therapien: Physiotherapie kann in ein ganzheitliches Therapiekonzept eingebunden werden. In einigen Fällen kann die Kombination von Physiotherapie mit anderen medizinischen oder rehabilitativen Maßnahmen eine bessere Kostenübernahme seitens der Krankenkasse ermöglichen.
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