Zuzahlungbei der Physiotherapie
Gesetzlich versicherte Erwachsene ab 18 Jahren müssen bei einer ärztlichen Verordnung für Physiotherapie eine gesetzliche Zuzahlung direkt in der Praxis leisten.
Diese beträgt 10 Euro je Verordnung (Rezept) plus 10 Prozent der Gesamtkosten der Behandlung. (§ 61 & § 62 SGB V)
Befreiung von den Zuzahlungen
Eine Zuzahlungsbefreiung bei der gesetzlichen Krankenkasse schützt Sie vor zu hohen Eigenanteilen (z. B. für Medikamente, Therapien oder den Aufenthalt im Krankenhaus). Die jährliche Belastungsgrenze liegt im Regelfall bei 2 Prozent Ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegenden chronischen Erkrankungen bei 1 Prozent.
Voraussetzungen und Grenzen
- Standardgrenze: 2 % des gemeinsamen Bruttoeinkommens im Haushalt.
- Chronisch krank: 1 % des Einkommens (Voraussetzung: mind. ein Jahr lang ärztliche Behandlung wegen derselben Krankheit plus Pflegegrad 3–5, Grad der Behinderung ab 60 oder Notwendigkeit einer Dauermedikation).
- Bürgergeld / Sozialhilfe: Es gilt eine feste Belastungsgrenze, die sich am Regelsatz orientiert.
- Kinder: Unter 18 Jahren sind Kinder fast komplett von Zuzahlungen befreit.
Ablauf des Antrags
- Sammeln: Bewahren Sie alle Quittungen und Quittungsbelege von Apotheken, Ärzten oder Krankenhäusern auf.
- Berechnen & Einreichen: Sobald Sie Ihre persönliche Grenze erreicht haben, reichen Sie den Antrag zusammen mit den Belegen und Einkommensnachweisen bei Ihrer Kasse ein (viele Kassen bieten dafür Online-Portale an).
- Ausweis erhalten: Nach Prüfung erhalten Sie einen Befreiungsausweis für den Rest des laufenden Kalenderjahres und müssen bei weiteren Behandlungen nichts mehr zu zahlen.